Der Hundeführerschein

Die Theorie-Prüfung für Neuhundehalter (vor der Anschaffung des Hundes)

Bei uns können Sie die theoretische Prüfung des gesetzlich vorgeschriebenen niedersächsischen Hundeführerscheins innerhalb einer Woche auf unseren Trainingsplätzen in Kleefeld oder in Bothfeld ONLINE als Drive-In Prüfung (in Ihrem eigenen Auto) ablegen.

  ** Dies ist aber natürlich auch möglich, wenn Sie kein eigenes Auto haben und mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen. **

Kosten: Online Prüfung (Trainingsplatz in Bothfeld oder Kleefeld) 50 Euro pro Person für die Prüfung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über unser Anmeldung Online Formular nach der Anmeldung senden wir Ihnen zur Vorbereitung auf die Prüfung kostenfrei Informationsmaterial zu sowie einen Terminvorschlag.

Die Praxis Prüfung (abzulegen innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung des Hundes)

Zur Vorbereitung auf die Praxis-Prüfung können Sie bereits mit dem jungen Hund in der Welpenschule bzw. im Junghunde-Kurs trainieren, ab einem Alter von ca. 8 Monaten sind die Basis- und Aufbau-Kurse dafür geeignet.

Kosten: Praxis Prüfung (Trainingsplatz in Bothfeld oder Kleefeld) 75 Euro pro Person für die Prüfung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über unser Anmeldung Online Formular – nach der Anmeldung vereinbaren wir mit Ihnen einen Prüfungstermin.

Ein Hund zieht ein

7 Schritte für Neuhundehalter

  • Vor der Anschaffung: Hundeführerschein Theorieprüfung ablegen

  • Der Hund zieht ein 🙂

  • Unmittelbar nach der Anschaffung: Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund

  • Unmittelbar nach der Anschaffung: Anmeldung im Niedersächsischen Hunderegister

  • Unmittelbar nach der Anschaffung: Anmeldung beim Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde

  • Vorbereitung auf die Praxisprüfung mit dem Hund

  • Innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung des Hundes: Praxisprüfung Hundeführerschein

Hundeschule Bruns - Foto: Anett Seidensticker

Welche Sachkundeprüfungen gibt es?

Die nachfolgend genannten Prüfungen werden als Sachkunde Nachweise akzeptiert –
der Schwierigkeitsgrad steigt in der Reihenfolge der Aufzählung an

Sachkundenachweis

Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG) – der Hundeführerschein

Hunderegister (www.hunderegister-nds.de)

Wer einen Hund hält, hat vor Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes gegenüber der das zentrale Register (§ 16) führenden Stelle Folgendes anzugeben:

  • Vorname, Name, Geburtstag und Geburtsort
  • Anschrift
  • das Geschlecht und das Geburtsdatum des Hundes
  • die Rassezugehörigkeit des Hundes oder, soweit feststellbar, die Angabe der Kreuzung und
  • die Kennnummer des Hundes (§ 4 Satz 1)

Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen.

Der Hund muss mittels Mikrochip gekennzeichnet sowie bei einer Versicherung haftpflichtversicht sein (es gelten Mindestversichungssummen in Höhe von 500 000 Euro für Personenschäden und von 250 000 Euro für Sachschäden).

Neuhundehalter (§3) und Sachkunde

Als Neu-Hunde-Halter gilt man, wenn man nicht innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Es gelten Ausnahmen für Tierärzte, Jäger (nur mit abgelegter Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde)  u.a.

Die Haltung eines Hundes im Elternhaus gilt jedoch nicht als eigene Hundehaltung.

Sachkundeprüfungen

Neu-Hunde-Halter müssen ihre Sachkunde in Theorie und Praxis nachweisen. Die Theorie muss vor der Anschaffung des Hundes abgelegt werden, die Praxis im ersten Jahr der Hundehaltung.

Hierfür können verschiedene Prüfungen abgelegt werden, bei denen Theorie und Praxis zusammenpassen müssen.

ZDF
ZDF-Reportage über eine BHV-Hundeführerscheinprüfung in der Hundeschule Bruns

Ein TV-Beitrag über unsere Hundeführerschein-Prüfung wurde im ZDF in der Sendung „Drehscheibe“ gesendet. Vielen Dank an unsere Hund-Halter-Teams, die sich trotz Prüfungsstress vor die Kamera getraut haben.

Link zur Fotogalerie

Hundeschule Bruns - Foto: Anett SeidenstickerSlide thumbnail
BHV Hundeführerschein
Hundeschule Bruns - Foto: Anett Seidensticker

Hundeschule Bruns - Foto: Anett SeidenstickerSlide thumbnail

Dr. Sandra Bruns - Hundeschule Bruns

Freilauferweiterung

Erweiterte Freilaufmöglichkeiten für geprüfte Hunde in Hannover

Für Hunde, die eine Hundeführerschein-Prüfung (des BHV oder VDH) oder eine Begleithundeprüfung bestanden haben, kann eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung vom Leinenzwang beantragt werden. Die „Verordnung über das Halten von Hunden in der Landeshauptstadt Hannover vom 07.12.1998 (HundeVO) in der Fassung vom 17.06.2010 wurde diesbezüglich geändert (siehe §5).

Die Befreiung bezieht sich auf die in Paragraph § 4 genannten und dauerhaft mit Leinenzwang belegten Bereiche (nicht auf die Brut- und Setzzeit!).

§ 4 Leinenzwang in öffentlichen Anlagen und in der Innenstadt

(1) In den öffentlichen Anlagen im Sinne von § 2 Abs. 2 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO) vom 12.07.2007 (Gem. Abl. 2007, S. 260) – mit Ausnahme eingerichteter Hundeauslaufflächen – müssen alle Hunde an der Leine geführt werden. In den Wäldern gilt dieser Leinenzwang nur in den Schongebieten und in den Eilenriedebereichen zwischen Fritz-Behrens-Allee, Bernadotte-Allee und Hohenzollernstraße.

(2) Der Leinenzwang gilt ferner innerhalb des Gebietes des Stadtbezirks Mitte (Stadtteile Mitte, Oststadt, Zoo und Calenberger Neustadt – die Begrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt -) sowie innerhalb der Fußgängerzonen gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 5 (Zeichen 243) der Straßenverkehrsordnung vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) und Einkaufszentren und innerhalb eines Abstandes von 50 m zu Kindertagesstätten und Schulen. § 4 Abs. 1 Satz 2 bleibt von diesen Regelungen unberührt.

(3) Die Leinenlänge darf 150 cm nicht überschreiten.

§ 5 Ausnahmen vom Leinenzwang

(1) Ausnahmen von § 4 Abs. 1 dieser Verordnung können hinsichtlich des Leinenzwangs in Park- und Grünanlagen sowie Wäldern im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SOG-VO im Einzelfall zugelassen werden, wenn Belange der öffentlichen Sicherheit auch unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

(2) Die Ausnahmegenehmigung ist schriftlich zu beantragen. Sie kann befristet erteilt, mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Die Ausnahmegenehmigung ist mitzuführen und auf Verlangen der zuständigen Polizei- oder Verwaltungsbehörde vorzulegen.

(3) § 6 (gefährliche Hunde) bleibt unberührt.

(4) Die Ausnahmegenehmigung kann nur erteilt werden, wenn der Hundehalter die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, persönlich geeignet ist und eine mit dem betroffenen Hund bestandene Begleithundeprüfung oder einen Hundeführerschein des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. oder die Prüfung des Berufsverbandes der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. der Stufe 2 oder eine vergleichbare Prüfung nachgewiesen hat.

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Straßenbahntraining
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BHV Hundeführerschein

Hundeschule Bruns - Foto: Anett Seidensticker

Maulkorbtraining

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BHV Hundeführerschein
Hundeschule Bruns - Foto: Anett Seidensticker

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Dr. Sandra Bruns - Hundeschule Bruns

Basis- und Aufbaukurse zur Vorbereitung auf den Hundeführerschein

Zur Vorbereitung auf den Hundeführerschein werden in den Kursen die folgenden Aufgaben trainiert – diese sind dann Inhalt der Prüfung

  • Grundkommandos „Sitz“, „Platz“, „Steh“
  • „Platz-Bleib“ oder „Sitz-Bleib“ für mind. 2 Minuten
  • Leinenführigkeit mit Konzentration auf den Besitzer
  • Freifolge mit Konzentration auf den Besitzer
  • Korrekturwort (Verweigern von Futter/ Spielzeug auf Kommando)
  • „Aus“-Geben von Futter/ Spielzeug
  • zuverlässiger Rückruf auch unter starker Ablenkung
  • Anfassen und Untersuchung des Hundes durch Besitzer und Fremde

Das Gehorsamstraining findet neben einer ablenkungsarmen Umgebung wie dem Trainingsplatz, auch auf Hundeauslaufflächen und im innerstädtischen Bereich statt.
Pro Kurs werden bis zu 8 Hund-Halter-Teams durch 2 Trainerinnen betreut.

Wenn ein Hund-Halter-Team alle notwendigen Anforderungen erfüllt, kann auf Wunsch ein Prüfungstermin mit einem Prüfer des vereinbart werden.

Hundeschule & Praxis für Verhaltensmedizin Dr. Sandra Bruns Hannover

Wir wollen, dass Sie und Ihr Hund ein gutes Team sind!

Lernen & Spaß für Hund und HalterIn