AGB

I. Allgemeines
Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen umfassenden bzw. dem Alter entsprechenden Impfschutz verfügen und die haftpflichtversichert sind. Der Impfausweis und der Versicherungsnachweis sind bei Beginn des Trainings bzw. der Therapie vorzulegen.
Die Anmeldebescheinigung des Hundes (Melderegister) ist auf Nachfrage vorzulegen.

Der Teilnehmende versichert, dass sein Hund regelmäßig geimpft und entwurmt und außerdem ungezieferfrei, in den behördlichen Fristen gemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist.

Die TeilnehmerInnen haben sich an die Anweisungen der TrainerInnen zu halten. Insbesondere das Ableinen, das Gestatten von Freilauf und das Zusammenführen von Hunden dürfen nur auf Anweisung der Trainerin erfolgen. Die Hunde sind grundsätzlich so zu halten, dass eine Gefährdung der Trainerinnen, anderer Kursteilnehmer und anderer Personen ausgeschlossen werden kann.
Der Teilnehmende ist verpflichtet, vor der ersten Unterrichtsstunde die TrainerInnen über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren.
Eine Erfolgsgarantie des Trainings wird nicht gegeben, da der Erfolg des Trainings bedingt durch die notwendige, konsequente Anwendung der Trainingsregeln maßgeblich von Teilnehmer selbst abhängt.

II. Kosten
Die Kosten für eine Verhaltensberatung bzw. Gutachtenerstellung werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte in ihrer aktuell geltenden Fassung berechnet.
Die Kosten einer Verhaltensberatung sowie die Hundeschulkurse und Trainings sind zahlbar per Banküberweisung nach Rechnung. Diese ist bis zur ersten Kursstunde zu zahlen, eine Teilnahme ohne Zahlung ist nicht möglich.
Die Absage oder der Verlegungswunsch eines Beratungsgesprächs oder Einzeltrainings durch den Kunden muss 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei der Hundeschule Bruns eingegangen sein, ansonsten wird der Termin in vollem Umfang berechnet.
Die Absage einer Kursstunde durch den Teilnehmenden ist möglich. Es gelten auch hinterlassene Nachrichten auf dem Anrufbeantworter oder per Mail. Die vom Teilnehmenden abgesagte Kursstunde kann an einem Ersatztermin nachgeholt werden. Alle weiteren Fehlstunden werden berechnet. Die Anmeldung zu den Kursen ist verbindlich. Bei Verhinderung kann nur eine Kursstunde nachgeholt werden, weitere versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden und werden berechnet.
Bei Nichtwahrnehmung oder vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch den Teilnehmer werden keine Kursgebühren erstattet. Das Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt.

III. Kündigung
Die Hundeschule Bruns behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde / die Kundin den Unterricht bewusst stört, im Zahlungsrückstand ist, sich entgegen dem Tierschutz-Gesetz verhält oder sich sonst wie vertragswidrig verhält, sodass der Hundeschule das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Bereits gezahlte Kursgebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Stunden – werden nicht erstattet.
Bei Ausfall des Einzeltrainings durch Verschulden der Hundeschule werden die entsprechenden Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Bei Ausfall der Kursstunden läuft der Kurs in der Folgewoche gewohnt weiter, die ausgefallene Stunde wird nachgeholt.
Die Trainingsstunden finden bei jeder Witterung statt, es sei denn die Hundeschule sagt die Stunden ab. Die Hundeschule behält sich vor Trainingsorte, -zeiten und -tage zu verschieben.

IV. Haftung
Es wird keine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit übernommen, soweit diese nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Hundeschule oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
Die Hundeschule Bruns übernimmt keinerlei Haftung für Sach- oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen.
Die Hundeschule Bruns übernimmt weiterhin keinerlei Haftung für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
Alle Begleitpersonen sind durch den Kunden in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen. Die Teilnahme aller Unterrichtsstunden oder Prüfungen erfolgt auf eigenes Risiko.
Für sonstige Schäden, die von teilnehmenden Hunden verursacht worden sind, haften die jeweiligen Halter entsprechend § 833 BGB.

V. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Hannover