Hunde bewegen sich in Niedersachsen seit einigen Jahren nur noch auf Bewährung! Denn wenn ein Hund ein anderes Tier oder Menschen angreift und es kommt zum Biss, führt das meist zu rechtlichen Konsequenzen, die nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) vorgegeben sind. Dazu gehören sowohl Folgen aus Hunderaufereien, das Schnappen nach dem Paketboten auf dem eigenen Grundstück oder auch das Beißen einer flüchtenden Katze. Häufig ist es die gerissene Leine oder das nicht richtig geschlossene Hoftor, die das Zusammentreffen mit dem Erzfeind aus der Nachbarschaft ungewollt zustande kommen lässt.

Kommt es im Nachgang eines solchen Bisses zur Anzeige durch den Geschädigten oder den Halter des geschädigten Tieres, wird das zuständige Veterinäramt hierzu über die Feststellung der „Gefährlichkeit“ des beißenden Hundes entscheiden.

Dabei reicht üblicherweise ein einmaliges Vorkommnis aus, um von dieser Gefährlichkeitsfeststellung getroffen zu werden. Dabei wird in den meisten Fällen nach Aktenlage entschieden, d.h. die Angaben des Anzeigeerstattenden werden neben dem ärztlichen/ tierärztlichen Attest der Behandlung des Bisses zur Grundlage genommen. Fehlt dem Halter des beschuldigten Hundes beispielsweise ein Zeuge für den Unfallhergang und die gegnerische Partei macht falsche Angaben beispielsweise über den Ablauf einer Hunderauferei, hat man es schwer, der Behörde glaubhaft darzulegen, dass der Hund sich  in einer bedrängenden Situationen lediglich gewehrt hat. Manchmal wird erst durch Akteneinsicht durch einen (mit dem NHundG erfahrenen) Anwalt eine solche unrichtige Darstellung aufgedeckt.

Die Erfahrung zeigt leider, dass nicht selten Nachbarschaftsfehden oder andere persönliche Beweggründe zur Anzeige führen.
Natürlich wird durch das Niedersächsische Hundegesetz auch mehr Handhabe gegen wirklich gefährliche Hunde erreicht, bei denen eine Anzeige zur sinnvollen und notwendigen Absicherung gefährlicher Hundehaltung führen. Solche Hunde sind mit Auflagen zu belegen, wenn die Halter diese nicht zuverlässig und absichernd führen.

Hundeschule Bruns - Seidensticker

Foto: Anett Seidensticker

In vielen Fällen sind die als „gefährlich“ festgestellten Hunde durchaus freundliche Familienhunde, die über Nacht mit einem Leinen- und Maulkorbzwang belegt werden. Was viele nicht wissen: in Niedersachsen muss der Hund innerhalb von 3 Monaten (auf Verlängerungsantrag maximal 6 Monaten) einen Wesenstest bestehen, um beim Halter bleiben zu dürfen. Zudem muss jeder der den Hund ausführt eine praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund ablegen.

Werden diese Fristen überschritten oder der Hund hat Probleme den Wesenstest zu bestehen, wird er dem Halter weggenommen und z.B. ins Tierheim überführt.

Die sinnvollen Schlussfolgerungen aus dieser Sachlage sind folgende:

  • Sollte Ihr Hund Problemverhalten zeigen, durch welches sich jemand gestört fühlen könnte: sichern Sie diese Situationen vorausschauend ab und trainieren Sie dagegen.
  • Wenn es zu einem Schnappen oder Beißen gekommen ist, suchen Sie freundlich und respektvoll den Kontakt zu Ihrem Gegenüber. Oftmals ist ein Blumenstrauß, eine persönliche Entschuldigung und die Bereitschaft gegen das Problemverhalten etwas zu unternehmen der Grund, warum ein Vorfall nicht zur Anzeige gebracht wird.
  • Wenn Sie selbst Geschädigter sind, versuchen Sie dem Halter des Hundes eine Chance zur Verhaltenstherapie und Schadensregulierung zu geben, statt diese gleich anzuzeigen.
  • Suchen Sie sich (fachlich spezialisierte) anwaltliche Hilfe, da Sie dann auch Akteneinsicht bekommen.
  • Stellen Sie Ihren Hund zur Verhaltensberatung vor und bereiten Sie ihn durch fachlich versiertes Training bestmöglich auf das Absolvieren des Wesenstests vor.

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Dr. med. vet. Sandra Bruns